IO

veröffentlicht von: BBA - Przibyl
  • 0,0 bei 0 Bewertungen
14.02.21
3
632

IO - Insolvenzordnung


§ 7 IO


(1) Alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6, Absatz 3, bezeichneten Streitigkeiten, werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Auf Streitgenossen des Sc...
Notiz des Autors vom 14.02.2021:
das Verfahren kann, vor Abschluß der Prüfungstagsatzung nicht aufgenommen werden

§ 11 IO


(1) Absonderungsrechte sowie Rechte auf Aussonderung nicht zur Insolvenzmasse gehöriger Sachen werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt.(2) Die Erfüllung eines Aussonderungsanspruchs, die die Fortführung des Unternehmens g...
Notiz des Autors vom 14.02.2021:
Absonderungsrecht
Informationen zum Autor/zur Autorin dieser Gesetzessammlung: BBA - Przibyl
Inhalt drucken PDF downloaden Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten